Joachim Günther - artikel

Pressemitteilung: Bundesverfassungsgericht zu Hartz-IV


Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelleistungen für Kinder erklärt der vogtländische FDP-Bundestagsabgeordnete Joachim Günther:

Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Urteil ist eine Ohrfeige für die einstige rot-grüne Bundesregierung und bestätigt die FDP-Meinung: Wir kommen um eine Reform von Hartz IV nicht herum. Eine Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs - für Erwachsene wie Kinder - ist zwingend erforderlich.

Trotz Hartz IV fehlt im System der Anreiz, wieder eine reguläre Arbeit zu suchen. Wer arbeitet, muss mehr haben, als der, der nicht arbeitet. Deshalb haben wir zum 1. 1. 2010 das Schonvermögen verdreifacht. Künftig soll es zudem Änderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen geben.

Der einfachste Weg aus meiner Sicht, um ein Steuer- und Transfersystem aus einem Stück zu bekommen, das für die Bürger verständlich und für den Staat gut kontrollierbar ist, wäre das Bürgergeld-Modell, das meine Partei seit Jahren vorschlägt. (9. 2. 2010)

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