Joachim Günther - Reden


Bundesregierung reagiert unzureichend auf extrem gestiegene Betriebskosten

Rede zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldes und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften vom 11. Oktober 2007

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,


der heute in erster Lesung zu behandelnde Gesetzentwurf zur Neuregelung des Wohngeldes war zwischen den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart und somit keine größere Überraschung. Allerdings überrascht der Inhalt schon, denn die Koalitionsparteien hatten sich in diesem Zusammenhang nicht nur darauf verständigt, das Wohngeldgesetz zu entschlacken und zu vereinfachen, sondern es sollte auch – so hatte ich es jedenfalls verstanden – durch die materielle Verbesserung des Wohngeldes auf die in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Wohnkostensteigerungen, insbesondere durch die extrem gestiegenen Energiekosten, reagiert werden. Ich will diese Kostensteigerungen seit 2001 noch einmal nennen, damit klar ist, dass es hier nicht um Bagatellbeträge geht. Die Kosten für Strom sind um 23,8 %, für Gas um 30,3 % und für Öl um 53,3 % gestiegen. Das führt im Extremfall dazu, dass die Betriebskosten die Kaltmiete weit übersteigen und das Wohngeld damit seine Wirkung komplett verfehlt.

Es ist also einerseits zu loben, dass mit dem Entwurf Erleichterungen und Vereinfachungen geschaffen wurden, zum Beispiel durch den Wegfall der für die Höhe des Wohngeldes maßgeblichen Differenzierung in vier Baualtersklassen oder durch die Klarstellung wohnungsrechtlicher Begriffe sowie der Abgrenzung zu Transferleistungen für ALG II-Empfänger. Andererseits wird aber die tatsächliche Mietkostenentwicklung nicht berücksichtigt. Das entspricht nicht dem eigentlichen Anliegen des Wohngeldes. Der Koalitionsvertrag beschreibt dieses Anliegen, indem er sagt, dass das Wohngeld der sozialen Absicherung des Wohnens diene. Diese Auffassung teile ich, finde im Entwurf aber keine entsprechende Umsetzung. Die Bundesregierung hat zwar im Wohngeld- und Mietenbericht 2006 sowie in einer Antwort auf Fragen der Fraktionen der FDP, der Grünen und der Linken durchaus richtig erkannt, dass die Belastungen für Geringverdiener mit einem Wohngeldanspruch insbesondere durch die warmen Betriebskosten extrem gestiegen sind. Sie hat diese Erkenntnisse aber nicht in erforderlichem Maße im hier vorliegenden Entwurf einfließen lassen. Zum Beispiel macht allein der Wegfall der Baualtersklassen eine Anhebung der Höchstbeträge nicht entbehrlich.
Aus meiner Sicht ist es nicht hinnehmbar, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II Unterkunftskosten und Heizkosten fast vollständig vom Staat ersetzt bekommen, während Bezieher von Wohngeld nur einen Zuschuss zur Grundmiete und den kalten Betriebskosten erhalten. Da insbesondere die hohen Energiekosten bei den Betriebskosten zu Buche schlagen, ergibt sich hier klar eine Gerechtigkeitslücke. Über dieses Thema wird in den folgenden Debatten sicher noch zu reden sein.

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