Joachim Günther -


Privates Wohneigentum stärken

Die FDP forderte nach der Regierungsentscheidung eine andere Form der Wohneigentumförderung, und zwar in zeitlich lückenlosem Anschluss an die auslaufende Eigenheimzulage.

Die Liberalen im Deutschen Bundestag haben sich immer für eine Stärkung des privaten Wohneigentums und für die Förderung selbstgenutzten Wohneigentums ausgesprochen. Denn Wohneigentum ist einer der wichtigsten Faktoren zur Stabilisierung von Staat und Gesellschaft. Es sichert und verbessert eine möglichst breite Streuung des Vermögens in privaten Händen, es sorgt für einen sicheren und wertbeständigen Vermögensstamm, es deckt einen Teil der notwendigen privaten Altersvorsorge ab, sichert ein vielfältiges und marktgerechtes Wohnraumangebot und ist in der Form des selbstgenutzten Wohneigentums eines der bedeutendsten gesellschafts- und familienpolitischen Instrumente.

Im europäischen Vergleich bilden die Deutschen mit 42 Prozent bei der Wohneigentumsquote nahezu das Schlusslicht. Obwohl sich die Zahl in den letzten Jahren verbessert hat, ist es durch die ersatzlose Streichung der Eigenheimzulage wieder zu einer Stagnation gekommen. In Belgien wohnen zum Beispiel 74 Prozent, in Grossbritannnien 70 Prozent, in Frankreich 56 Prozent der Menschen in ihren eigenen vier Wänden. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes über die Abschaffung der Eigenheimzulage im Deutschen Bundestag im Dezember 2005 hat die FDP-Bundestagsfraktion in einem Entschließungsantrag aufgefordert, umgehend ein Konzept für die Einbeziehung von Eigentum in die Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge ab 2006 vorzulegen. Dieser Antrag zielte auf einen zeitlich lückenlosen Anschluss dieser Form der Wohneigentumsförderung an die auslaufende Eigenheimzulage, wobei klar war, dass eine Integration des eigenen Wohnraumes in die Altersvorsorge die Eigenheimzulage bei weitem nicht vollständig kompensieren kann. Nach nun fast zweijährigen Verhandlungen beschloss das Kabinett am 8. April 2008, dass selbst genutztes Wohneigentum in Zukunft mit in die Altersvorsorge einbezogen werden kann.

Leider ist die vom Kabinett beschlossene Wohn-Riester-Förderung ein fauler Kompromiss von CDU/SPD, weil sie unflexibel und bürokratisch ist. Sie lohnt sich für die Riester-Sparer nicht, da die Wertenwicklung der Immobilie niedriger ist als die fiktive Verzinsung des Kontos. Einfacher wäre es, wenn die Riestersparer ein komplettes Kapitalwahlrecht hätten. Dann könnte die Finanzbranche für unterschiedliche Vermögensziele Angebote entwickeln, auch für die Tilgung der eigenen Immobilie. Besonders ist die nachgelagerte Besteuerung des Förderbetrages im Rentenalter ein Riesenproblem. Wer möchte schon mit 70 Jahren im abbezahlten Eigenheim sitzen und dafür noch Steuern zahlen? Schon aus diesem Grunde ist zu bezweifeln, dass die Wohn-Riester-Regelung auf große Akzeptanz stoßen wird.

Selbstgenutztes Wohneigentum, aber auch Mietwohnungen würden schnell an Substanz und Wert verlieren, wenn sie nicht fachmännisch und vorausschauend verwaltet werden. Viele Unstimmigkeiten, die aus Unwissenheit oder Bürokratie entstanden sind, müssen Verwalter klären. Heute ist dies längst keine Nebenbeschäftigung mehr, gleich, ob es sich dabei um die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, Hausverwaltung oder Wohnungsverwaltung handelt. Die FDP ist daran interessiert, dass es auf dem Verwaltermarkt zu keiner Monopolbildung kommt, sondern viele, auch kleinere und regionale Unternehmen eine Chance haben. Da die Änderungen im Wohn- und Mietrecht ständig komplizierter werden, setzt sich die FDP konsequent für eine Vereinfachung und Entrümpelung wohnungsrechtlicher Vorschriften ein.

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