Strukturgesetz für Gesetzliche Krankenversicherung
Wir setzen zum einen Anreize für Ärzte vor allem auch in ländlichen Regionen tätig zu werden. Dazu zählt unter anderem, dass alle Leistungen von Ärzten, die in strukturschwachen Gebieten tätig sind, grundsätzlich von der Abstaffelung bei der Vergütung ausgenommen werden. Wer die Belastungen einer Praxis in einem unterversorgten Gebiet auf sich nimmt, soll dafür nicht auch noch bestraft werden. Daneben wird die Residenzpflicht grundsätzlich auch in nicht unterversorgten Regionen aufgehoben. Der Arzt muss damit nicht mehr am Ort der Praxis wohnen. Zusätzlich wird der Ausbau mobiler Versorgungskonzepte unterstützt. Die ärztliche Tätigkeit in ländlichen Regionen wird somit erleichtert. Außerdem soll den Ärzten wieder mehr Zeit für die Behandlung ihrer Patienten verbleiben.
Daneben enthält der Entwurf weitere Maßnahmen - wie eine Reform der vertragszahnärztlichen Vergütung, eine Stärkung der Rechte der Versicherten bei Kassenschließungen, eine Verbesserung des Entlassmanagements nach Krankenhausaufenthalt, größere wettbewerbliche Spielräume für Krankenkassen sowie eine Weiterentwicklung der Strukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Mit dem Gesetz setzen wir somit unsere engagierten Reformmaßnahmen für ein stabiles, zukunftsfestes und verlässliches Gesundheitssystem fort. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.




