29.11.2011

Strukturgesetz für Gesetzliche Krankenversicherung

Das Versorgungsstrukturgesetz zur Gesetzlichen Krankenversicherung soll am 1. Dezember 2011 im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Auch in der ärztlichen Versorgung stellt uns der demografische Wandel vor große Herausforderungen: Eine wachsende Zahl älterer Patienten mit mehreren Erkrankungen steht einer abnehmenden Zahl von Ärzten gegenüber. In bestimmten Regionen führt dies bereits heute zu einem Mangel, der sich künftig ausweiten wird, wenn noch mehr Ärzte aus Alters­gründen aus der Versorgung ausscheiden und Medizin­absolventen sich nicht stärker für die ärztliche Tätigkeit entscheiden. Die schwarz-gelbe Koalition wirkt dieser Entwicklung mit dem Versorgungs­strukturgesetz nun entgegen. Unsere Zielsetzung ist es, eine gute und flächendeckende medizinische Versorgung auch für die Zukunft sicher zu stellen und die Versorgungssituation der Patienten zu verbes­sern. 

Wir setzen zum einen Anreize für Ärzte vor allem auch in ländlichen Regionen tätig zu werden. Dazu zählt unter anderem, dass alle Leis­tungen von Ärzten, die in strukturschwachen Gebieten tätig sind, grund­sätzlich von der Abstaffelung bei der Vergütung ausgenommen werden. Wer die Belastungen einer Praxis in einem unterversorgten Gebiet auf sich nimmt, soll dafür nicht auch noch bestraft werden. Daneben wird die Residenzpflicht grundsätzlich auch in nicht unterversorgten Regionen aufgehoben. Der Arzt muss damit nicht mehr am Ort der Praxis wohnen. Zusätzlich wird der Ausbau mobiler Versorgungskonzepte unterstützt. Die ärztliche Tätigkeit in ländlichen Regionen wird somit erleichtert. Außerdem soll den Ärzten wieder mehr Zeit für die Behandlung ihrer Patienten verbleiben.
 
Daneben enthält der Entwurf weitere Maßnahmen - wie eine Reform der vertragszahnärztlichen Vergütung, eine Stärkung der Rechte der Ver­sicherten bei Kassenschließungen, eine Verbesserung des Entlass­managements nach Krankenhausaufenthalt, größere wettbewerbliche Spielräume für Krankenkassen sowie eine Weiterentwicklung der Struk­turen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Mit dem Gesetz setzen wir somit unsere engagierten Reformmaßnahmen für ein stabiles, zukunftsfestes und verlässliches Gesundheitssystem fort. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

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