Joachim Günther Bundesthemen

Präimplantationsdiagnostik in engen Grenzen erlaubt

Präimplantationsdiagnostik (PID) wird in Deutschland in engen Grenzen erlaubt. Das entschied der Deutsche Bundestag  am 7. Juli 2011 mehrheitlich. 326 Abgeordnete sprachen sich dafür aus - unter ihnen auch Joachim Günther. "Für manche Paare mit Kinderwunsch ist die künstliche Befruchtung der  einzige Weg zum Ziel. Meist haben sie dann schon  eine nervenaufreibende Zeit hinter sich. Deshalb bin ich dafür, dass diese Eltern  die Sicherheit haben sollen, dass ihr Kind gesund zur Welt kommt.  Es macht zudem keinen Sinn, PID in Deutschland weiter zu verbieten, wo doch in den Ländern um uns herum PID bereits legal ist. Natürlich müssen einer solchen Methode enge Grenzen gesetzt werden, so dass kein Missbrauch betrieben werden kann. Es war ja während der Debatten im Vorfeld oft genug von  ,Designerbabys' die Rede. Das lehne auch ich ab. Der beschlossene Entwurf setzt der PID klare, enge Grenzen."

Die PID war rechtlich und moralisch bisher umstritten, daher wollte das Parlament eine eindeutige Regelung in Deutschland erlassen. Die Präimplantationsdiagnostik bezeichnet zy­tologische und molekulargenetische Untersuchungen, um bei Embryonen im Rahmen von künstli­chen Befruchtungen bestimmte Erbkrankheiten und Besonderheiten der Chromosomen zu erkennen. In den Deutschen Bundestag wurden drei Anträge überfraktionell eingebracht. Jeder Abgeordnete war bei der Abstimmung ausschließlich seinem Gewissen verpflichtet.

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