Parlamentarisches Patenschaftsprogramm
Auch im Schuljahr 2012/13 bietet sich Schülern und Auszubildende wieder die Gelegenheit, ein Jahr in den USA zu verbringen. Und zwar über das Parlamentarische Patenschaftsprogramm.
Das Parlamentarisch Patenschafts Programm, kurz PPP, wurde 1983 aus Anlass des 300-jährigen Jubiläums der ersten Auswanderung Deutscher nach Amerika gemeinsam vom Deutschen Bundestag und dem Kongress der USA ins Leben gerufen.
Dieses Austauschprogramm ermöglicht jährlich etwa 350 deutschen und amerikanischen Jugendlichen einen einjährigen Aufenthalt im Gastland. Eine Besonderheit des Programms ist, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages eine Patenschaft für jeden deutschen und jeden amerikanischen Jugendlichen übernehmen. Dadurch unterscheidet es sich wesentlich von anderen Austauschprogrammen.
Im Programmjahr 2009/2010 werden auf deutscher Seite 360 Stipendiaten (285 Schüler und 75 junge Berufstätige) und auf amerikanischer Seite 350 Stipendiaten (250 Schüler, 75 junge Berufstätige und 25 Absolventen einer Vocational High School) teilnehmen.
Wie bewerbe ich mich?
Schüler, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen zunächst einmal gute Schulleistungen vorweisen können. Und dann müssen sie zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. 7. 2011) mindestens 15 Jahre alt, höchstens jedoch 17 Jahre alt sein.
Junge Berufstätige/Auszubildende müssen ebenfalls ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. 7. 2011) sollten sie ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens 16, höchstens aber 24 Jahre alt sein. Teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Bewerbungsunterlagen gibt es im Wahlkreisbüro des FDP-Bundestagsabgeordneten Joachim Günther oder im Internet unter www.bundestag.de/ppp
Ablauf der Bewerbung
Nach Einsenden der Bewerbungskarte erhalten die Interessenten die vollständigen Bewerbungsunterlagen, die fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden müssen. Dann erfolgt ein Auswahlverfahren. Die Auswahl orientiert sich am gesamten Persönlichkeitsbild, der Motivation, der Eignung der Bewerber für einen einjährigen USA-Aufenthalt. Die Bewerber müssen gute staatsbürgerkundliche Kenntnisse und gute englische Sprachkenntnisse nachweisen. Anschließend legt die Austauschorganisation den am Programm beteiligten Abgeordneten eine Liste mit den am besten geeigneten Bewerben vor. Der Abgeordnete nominiert daraus die Stipendiaten.


