24.01.2012

Neues Gesetz zur Finanzmarktstabilisierung

Das zweite Finanzmarkstabilisierungsgesetz hat der Deutsche Bundestag am 26. Januar 2012 verabschiedet. Auf europäischer Ebene wird auch weiterhin über die Finanztransaktionssteuer debattiert. Die FDP-Bundestagsfraktion verneint nicht die mit einer Steuer auf Fi­nanztransaktionen verbundenen Ziele. Auch wir wollen die Profiteure staatlicher Stützungsmaßnahmen im Finanzsektor an den Kosten beteiligen. Auch wir wollen den Missbrauch im computergesteuerten Börsenhandel endlich beenden. Daran gibt es keine Zweifel. Das Ent­scheidende für Europa ist ein gemeinsames Vorgehen. Die europäi­schen Freunde müssen sich einig sein, gerade dann, wenn die Verweige­rung des Einen den Erfolg der Anderen in Frage stellt.

Für die gemeinsame Diskussion in Europa sind Lösungen nach dem Vorbild der britischen Steuer auf den Wertpapierhandel eine gute Vari­ante. Eine derartige Steuer kann einen wichtigen Beitrag leisten, die Pro­fiteure staatlicher Hilfen an den Kosten der Krise zu beteiligen. Darüber hinaus braucht es aber einen Ordnungsrahmen. Gezielte Regeln, die missbräuchliche Exzesse im computergesteuerten Börsenhandel eindämmen, nützen uns mehr als die Verlagerung der gleichen Ge­schäfte in nicht regulierte Länder. 

Wir haben mit der Union vereinbart, dass wir einer Finanztransaktions­steuer nur zustimmen, wenn sie weltweit oder zumindest in der gesamten EU eingeführt wird. Die Transaktionssteuer belastet wie eine Umsatz­steuer die Kunden und nicht die Finanzinstitute. Arbeits­plätze wären gefährdet. Geschäfte würden aus dem stärker regulierten deutschen Markt in unregulierte Märkte gedrängt. Überdies ist die Fi­nanztransakti­onssteuer nicht geeignet, extreme Ausschläge an den Bör­sen zu verhin­dern. An dieser Vereinbarung halten wir fest.

Euro-Stabilisierung


 

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