24.01.2012
Neues Gesetz zur Finanzmarktstabilisierung
Das zweite Finanzmarkstabilisierungsgesetz hat der Deutsche Bundestag am 26. Januar 2012 verabschiedet. Auf europäischer Ebene wird auch weiterhin über die Finanztransaktionssteuer debattiert. Die FDP-Bundestagsfraktion verneint nicht die mit einer Steuer auf Finanztransaktionen verbundenen Ziele. Auch wir wollen die Profiteure staatlicher Stützungsmaßnahmen im Finanzsektor an den Kosten beteiligen. Auch wir wollen den Missbrauch im computergesteuerten Börsenhandel endlich beenden. Daran gibt es keine Zweifel. Das Entscheidende für Europa ist ein gemeinsames Vorgehen. Die europäischen Freunde müssen sich einig sein, gerade dann, wenn die Verweigerung des Einen den Erfolg der Anderen in Frage stellt.
Für die gemeinsame Diskussion in Europa sind Lösungen nach dem Vorbild der britischen Steuer auf den Wertpapierhandel eine gute Variante. Eine derartige Steuer kann einen wichtigen Beitrag leisten, die Profiteure staatlicher Hilfen an den Kosten der Krise zu beteiligen. Darüber hinaus braucht es aber einen Ordnungsrahmen. Gezielte Regeln, die missbräuchliche Exzesse im computergesteuerten Börsenhandel eindämmen, nützen uns mehr als die Verlagerung der gleichen Geschäfte in nicht regulierte Länder.
Wir haben mit der Union vereinbart, dass wir einer Finanztransaktionssteuer nur zustimmen, wenn sie weltweit oder zumindest in der gesamten EU eingeführt wird. Die Transaktionssteuer belastet wie eine Umsatzsteuer die Kunden und nicht die Finanzinstitute. Arbeitsplätze wären gefährdet. Geschäfte würden aus dem stärker regulierten deutschen Markt in unregulierte Märkte gedrängt. Überdies ist die Finanztransaktionssteuer nicht geeignet, extreme Ausschläge an den Börsen zu verhindern. An dieser Vereinbarung halten wir fest.
Wir haben mit der Union vereinbart, dass wir einer Finanztransaktionssteuer nur zustimmen, wenn sie weltweit oder zumindest in der gesamten EU eingeführt wird. Die Transaktionssteuer belastet wie eine Umsatzsteuer die Kunden und nicht die Finanzinstitute. Arbeitsplätze wären gefährdet. Geschäfte würden aus dem stärker regulierten deutschen Markt in unregulierte Märkte gedrängt. Überdies ist die Finanztransaktionssteuer nicht geeignet, extreme Ausschläge an den Börsen zu verhindern. An dieser Vereinbarung halten wir fest.




