Insolvenzrecht muss geprüft werden
Das gegenwärtig gültige Insolvenzrecht bedarf einer Veränderung. Deshalb hat sich Joachim Günther heute schriftlich mit der Bitte um Prüfung an Rainer Brüderle, den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, sowie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Bundesministerin der Justiz, gewandt. Grund für das Schreiben sind die vielen Insolvenzverfahren - gerade auch 2009, in deren Ergebnis die Liquidation von Betrieben stand statt einer wirtschaftlichen Weiterführung. Ein Beispiel: Enka Elsterberg.
In einem Gespräch am Donnerstag in Zwickau hatte Insolvenzverwalter Jens Schmitt dem Bundestagsabgeordneten Joachim Günther mögliche Gründe dafür genannt. Nach Schmitts Meinung würden seitens der Gerichte zu viele Rechtsanwälte mit der Insolvenzverwaltung betraut, die wirtschaftlich keinerlei Erfahrung haben und diese deshalb auch nicht einsetzen könnten. So liege derzeit der Schwerpunkt bei den meisten Insolvenzverfahren auf der juristischen Aufarbeitung der Vergangenheit und nicht in der wirtschaftlichen Weiterführung der Unternehmen. Das wiederum führe nach Schmitts Auffassung maßgeblich zum schnellen Sterben von Betrieben und bringe nur dem jeweiligen Insolvenzverwalter Vorteile.Jens Schmitt war in den vergangenen 15 Jahren als Insolvenzverwalter und Sanierer in den süd-, mittel- und ostdeutschen Bundesländern erfolgreich. Er führt heute zusammen mit Prof. Dr. Thomas Möhlmann-Mahlau eine Wirtschaftskanzlei. Unter anderem übernahm Schmitt in Insolvenzverwaltung die Firma SASIT in Zwickau. Diese Industrietechnik-Firma führt er mittlerweile als Geschäftsführer. (5. Februar 2010)


