Gesetzentwurf zur 3. Änderung des Energieeinspeisungsgesetzes
Pressemitteilung vom 10. November 2008 zum Thema: Verringerung des Kohlendioxid-Ausstoßes
Nach der Anhörung des Ausschusses Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Gesetzentwurf zur 3. Änderung des Energieeinspeisungsgesetzes erklärt Joachim Günther:
Das Ergebnis der heutigen Anhörung zum Entwurf der Novelle des Energieeinsparungsgesetzes war schon verblüffend. Sechs von insgesamt sieben eingeladenen Sachverständigen nahmen überwiegend Stellung zu Fragen, die gar nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs sind - wie etwa das Contracting. Das war offenbar von den Koalitionsparteien so gewollt, denn der siebente Sachverstandige, Prof. Dr. Weimann von der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, legte überzeugend dar, dass die geplanten Regelungen zur Abschaffung von Nachtspeicheröfen nicht zur Reduktion der CO²-Emissionen, sondern im Gegenteil zu einem Anstieg derselben führen würden.
Das wurde auch von den anwesenden Experten nicht bestritten, selbst von der Bundesregierung nicht. Nun werden wir abwarten, ob diese Bundesregierung lernfähig ist, oder ob sie wider besseres Wissen ihre unsinnigen Regelungen unter dem Schlagwort Klimaschutz durchpeitschen wird.
Die FDP wird sich an diesem Unsinn jedenfalls nicht beteiligen. Sie wird statt dessen weiterhin an ihrem Konzept der Einbeziehung privater Haushalte in den Emissionshandel festhalten, der ein wirklicher Beitrag zur Absenkung von CO²-Emissionen wäre.



