Energiesparverordnung zügig verabschieden
Rede Joachim Günthers im Deutschen Bundestag vom 10. Mai 2007
Sehr geehrter Herr Präsident,liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben gestern im Bauausschuss lange über Klimaschutz und damit verbundene Fragen der Reduzierung von CO2-Emissionen gesprochen. Wir sind uns auch alle darin einig, dass vor allem der Bausektor dazu einen gewaltigen Beitrag leisten kann. Immerhin stammen mehr als 40 % der Co2-Emissionen aus dem Gebäudebereich. Also nicht nur, weil wir ohnehin durch die EU-Richtlinie (Energieeffizienzrichtlinie 2002/91/EG) verpflichtet sind, diese in nationales Recht umzusetzen, sondern auch, weil es ein Gebot der Zeit und eine Pflicht gegenüber nachkommenden Generationen ist, müssen wir uns diesen Fragen zuwenden.
Im September 2005 ist das 2. Änderungsgesetz zum Energieeinsparungs-
gesetz in Kraft getreten, das die Ermächtigungsgrundlage für die Einführung eines Energieausweises durch Verordnung der Bundesregierung enthält. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, können sich sicher noch alle gut daran erinnern, wie schwierig es war, Konsens zu Fragen des Energieausweises im Energieeinsparungsgesetz zu finden. Die FDP hat sich seinerzeit – damals noch gemeinsam mit der Fraktion der CDU/CSU – dafür stark gemacht, dass das Gesetz die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis vorsieht und dass der Energieausweis lediglich Empfehlungen ohne Sanktionscharakter haben soll. Mit beiden Forderungen haben wir uns damals durchgesetzt. Mit dem heute hier vorliegenden Antrag der Grünen soll einer dieser beiden Regelungen, nämlich die Wahlfreiheit, wieder rückgängig gemacht werden. Dieselbe Forderung ist der Grund, weshalb wir erst jetzt, mehr als eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des 2. Änderungsgesetzes zum Energieeinsparungsgesetz über Inhalte eines Energieausweises reden können, denn seit Anfang 2006 hatte der Bundesumweltminister versucht, das Gesetz zu konterkarieren, indem er – wie jetzt die Grünen mit ihrem Antrag – die Wahlfreiheit wieder aufheben und statt dessen die Einführung des Bedarfsausweises durchsetzen wollte.
Das sieht die mir seit vorgestern nun vorliegende Fassung der Energieeinsparverordnung zum Glück nicht vor. Sie beschränkt zwar ab dem 1. Januar 2008 für einige Gebäudetypen diese absolute Wahlfreiheit, aber damit können wir als FDP leben. Die FDP begrüßt vor allem, dass der Verordnungsentwurf klar herausstellt, dass die mit einem Energieausweis gegebenen Empfehlungen keine rechtlichen Sanktionen nach sich ziehen für den Fall, dass der Gebäudeeigentümer diese nicht umsetzt. Es ist richtig, es dem Wettbewerb der Gebäudeeigentümer untereinander zu überlassen, wann sie in welchem Umfang Maßnahmen zur Energieeinsparung unternehmen. Die Marktpreise beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien werden das konkrete Verhalten der Eigentümer steuern – davon bin ich persönlich fest überzeugt. Einer staatlichen Reglementierung bedarf es deshalb nicht.
Die mit dem Antrag der Grünen geforderte Ortsbesichtigung durch den Gutachter halten wir für ein zusätzliches bürokratisches Monster, dass außerdem den Energieausweis verteuern würde.
Aus den genannten Gründen wird dem Antrag der Grünen nicht zugestimmt.


