Joachim Günther - Reden

Elektroheizungen abschaffen: Was kostet es? Was bringt es?

Rede vom 25. September 2008 zu dem von der Bundesregierung geplanten Verbot von Elektroheizungen/Nachtspeicheröfen


Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute befassen wir uns mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes.

Der Entwurf dient der Schaffung von Ermächtigungsgrundlagen für Änderungen in der Energieeinsparverordnung sowie im Schornsteinfegergesetz.

Wesentliche Neuregelung in der Energieeinsparverordnung sind die Nachrüstungspflichten bei Anlagen und Gebäuden (§ 10 EnEV) sowie die Außerbetriebnahme von elektrischen Speichersystemen (§ 10a EnEV) ? dies soll durch § 4 Abs. 3 des o.g. Entwurfes des EnEG ermöglicht werden.
Die FDP steht auch für die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich und für die Senkung von CO² -Emissionen ? sie hat deshalb auch der Einführung eines Energiegebäudeausweises zugestimmt.

Die zunächst von der Bundesregierung angekündigten radikalen Betriebsverbote für Nachtspeicheröfen zeugten wieder einmal von blindem Aktionismus. Elektrische Speicheröfen verbieten = Klimaschutz wesentlich vorangetrieben: Die Formel funktioniert so leider nicht!

Der Widerstand vor allem der FDP gegen dieses Vorhaben führte offenbar zu einem Nachdenken bei Schwarz-Rot. Jedenfalls gibt es nun doch sehr deutliche Veränderungen in der Energieeinsparverordnung gegenüber den ursprünglichen Überlegungen: Der Kreis der Betroffenen ist wesentlich kleiner geworden und die Übergangsfristen (30 Jahre) sind moderat. Auch die Härtefallregelung macht den Entwurf insgesamt etwas freundlicher.

Auch die Bußgeldvorschriften sollen harmonisiert werden.

Die Ankündigung der Bundesregierung vom letzten Jahr, Gebäudeeigentümern Geldbußen von bis zu 50.000 Euro aufzuerlegen, wenn sie nicht bereit sind, künftig erneuerbare Energien zum Heizen zu verwenden, ist mir noch gut in Erinnerung. Die Einsicht, dass ?eine Bußgeldbewehrung bereits bei leichter Fahrlässigkeit unangemessen? sei und dies nun in die Bußgeldvorschriften so eingebracht wurde, möchte ich begrüßen.

Politik mit der Brechstange kann auch eine große Koalition nicht durchsetzen.

Dennoch hält die FDP nichts von solchen Einzellösungen, weil diese nicht wirklich einen Sinn machen. Es wird im Laufe des parlamentarischen Verfahrens zu klären sein, wie der in Schwachlastzeiten erzeugte Strom künftig verwendet werden soll.

Wie mir die Umweltpolitiker meiner Fraktion bestätigen, ist der ökologische Effekt des Verbots von Stromheizungen unklar. Da beispielsweise für den Stromsektor der Emissionshandel mit einer festen Obergrenze der CO² Emissionen gilt, bringt das Verbot von Stromheizungen keine CO² Einsparung. Dafür aber immense Kosten für eine neue Heizungsanlage, die jetzt teilweise mit Steuergeldern aufgefangen werden sollen. Und viele der betroffenen Hausbesitzer werden auf hohen Kosten sitzen bleiben, obwohl sie über Jahre von der Politik in diese Technologie gelockt wurden. Übrigens ein kleiner Denkanstoß an die Atomstromgegner: Auch Atomstrom wäre CO² -frei.

Jetzt wäre die Frage zu klären, in welchem Verhältnis Energieeffizienz und Belastung der Gebäudeeigentümer durch diese Änderungen zueinander stehen. Von der Beantwortung dieser Frage wird es im Wesentlichen abhängen, wie sich die FDP zu diesem Entwurf positionieren wird.

Text

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