Joachim Günther - Bau/Verkehr

Durch neues Gesetz wird Kohlendioxid-Ausstoß erhöht

Um Kohlendioxid-Emissionen zu senken, hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf zur 3. Änderung des Energieeinspeisungsgesetzes auf den Weg gebracht. Demnach sollen Nachtspeicheröfen verboten werden. Die FDP-Fraktion bemüht sich, diesen Gesetzentwurf zu stoppen. Nach den Aussagen des Gutachters Prof. Dr. Joachim Weimann appelliert sie an den gesunden Menschenverstand. Weimann hatte erklärt, dass mit dem Gesetz die CO2-Emissionen steigen werden, und das Gesetz somit im unmittelbaren Widerspruch zu dem Ziel steht, das es eigentlich erreichen will.

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„Viele werden sehr tief in ihre Geldbörsen greifen müssen, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Nutzen wird das der Umwelt jedoch nichts.“ Das ist Joachim Günthers Fazit aus der Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Gesetzentwurf der 3. Änderung des Energieeinspeisungsgesetzes der Bundesregierung. „Es war eine sehr breit angelegte Diskussion, die weit über das hinausging, was das Energieeinspeisungsgesetz beinhaltet. Dadurch sollten sicher die Schwachstellen nicht so deutlich werden. Allerdings waren die trotzdem nicht zu kaschieren“, so Joachim Günther.

Alle Sachverständigen hatten sich detailliert vorbereitet - und von jedem kamen Ideen, die dieses Gesetz oder das Umfeld dieses Gesetzes betreffen. Eins wurde allerdings klar: Das Gesetz sollte in dieser Form auf keinen Fall verabschiedet werden. Dazu gab es auch unter den Betroffenen keine andere Meinung - vom Mieterbund bis hin zur Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft. Zu viele Fragen seien noch offen, sagt Joachim Günther.

Einer der Sachverständigen, die während der Anhörung das Wort bekamen, war Prof. Dr. Joachim Weimann, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Er erläuterte, dass der CO2-Ausstoß nach Verabschiedung des Gesetzes sogar noch erhöht werde.

Sollte die Abschaltung der Nachtspeicheröfen tatsächlich dazu führen, dass Braunkohlekraftwerke im Grundlastbereich gedrosselt werden können und so weniger Kohlendioxid emittiert wird, benötigen die Stromproduzenten weniger Zertifikate. „Die damit frei werdenden Emissionsrechte werden sie an der Emissionsbörse veräußern, das heißt, die Emissionsreduktion, die in den Deutschen Kraftwerken erfolgt, wird dazu genutzt, an anderer Stelle mehr CO2 emittieren zu können. Durch den Handel mit Emissionsrechten kommt es also lediglich zu einer Verlagerung der Emissionen, nicht zu einer echten Einsparung“, so Prof. Dr. Weimann. Weiter führte er auf: Die privaten Haushalte unterlägen nicht dem Emissionshandel. „Die Haushalte, in denen die Nachtspeicheröfen abgeschaltet wurden, werden gezwungen, neue Heizungsanlagen einzubauen, die in aller Regel mit fossilen Brennstoffen betrieben werden und deshalb CO2 emittieren. Um diese Emissionen steigt die Gesamtemission an CO2 an, weil die Haushalte das Recht zur Emission nicht erwerben müssen…, sondern dieses Recht neu schöpfen. Im Ergebnis wird deshalb die CO2-Emission in Europa steigen, wenn die Bundesregierung die geplanten Rechtsverordnungen in Kraft setzen sollte. Das Gesetz steht damit im unmittelbaren Widerspruch zu dem Ziel, das es eigentlich erreichen will.“ (10. November 2008)




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