Bundesfinanzhof verpasst Regierung eine schallende Ohrfeige
Pressemitteilung vom 23. Januar 2008
Der Bundesfinanzhof verkündete heute, dass er die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig hält. Dazu sagt Joachim Günther, Sprecher für den Aufbau Ost der FDP-Bundestagsfraktion:„Ich bin froh, dass endlich die Interessen der Arbeitnehmer vertreten werden. Gerade in den neuen Bundesländern, wo die Löhne und Gehälter ohnehin niedrig sind, hat die Kürzung der Pendlerpauschale den Menschen sehr wehgetan. Das haben mir bei verschiedenen Firmenbesuchen immer wieder auch die Arbeitgeber bestätigt. Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht, das im Laufe des Jahres endgültig zu diesem Thema entscheiden wird, zur gleichen Auffassung kommt wie der Bundesfinanzhof – auch wenn das dann die Bundesregierung in arge Bedrängnis bringen wird.
Aber die Fahrt zum Arbeitsplatz ist nun einmal nichts, was der Einzelne vermeiden könnte und folglich nichts, was in der Privatsphäre angesiedelt werden kann. Im Gegenteil. In Zeiten, wo bezahlte Arbeit knapp ist, werden die Fahrtwege länger. Folglich sollte der gesamte Fahrtweg steuerlich abgesetzt werden können. Zumal der Staat den Arbeitnehmern ja schon bei der Besteuerung des Kraftstoffs durch Ökosteuer, Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer ganz erheblich in die Tasche greift.“



